Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der MEXAA-IT GmbH, Homburger Str. 69A - 61118 Bad Vilbel, Deutschland, über IT-Dienstleistungen, insbesondere IT-Support, Consulting, Projektleistungen, Managed Services, Hosting, Bereitstellung von Software, Cloud-Leistungen sowie Lieferung von Hardware und Standardsoftware.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Schweigen auf solche Bedingungen gilt nicht als Zustimmung.
Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements (SLA), Auftragsbestätigungen und Projektverträge gehen diesen AGB im Fall von Widersprüchen vor.
Soweit in diesen AGB von
Leistungen die Rede ist, umfasst dies Dienstleistungen, Werkleistungen, Managed Services, Hosting-, Cloud- und Supportleistungen,
Lieferungen die Lieferung von Hardware und Standardsoftware,
Software sowohl Standardsoftware als auch Software-as-a-Service, soweit jeweils vereinbart.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande durch
unsere Auftragsbestätigung in Textform,
den Abschluss eines Einzelvertrags oder Angebotsdokuments,
oder durch Beginn der Leistungserbringung bzw. Lieferung.
Angaben in Präsentationen, Leistungsübersichten, auf Webseiten, in Broschüren oder sonstigen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurden.
Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Schätzungen.
3. Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten des Kunden
Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind die individuelle Leistungsbeschreibung, das Angebot, die Auftragsbestätigung sowie ergänzend diese AGB.
Soweit nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart, schulden wir keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die Erbringung der vereinbarten Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
Der Kunde stellt rechtzeitig alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Unterlagen, Ansprechpartner, Freigaben und technischen Voraussetzungen zur Verfügung.
Der Kunde ist für eine ordnungsgemäße Datensicherung, die IT-Sicherheit seiner eigenen Systeme sowie für die Sicherung seiner Daten vor Eingriffen, Datenverlust und Schadsoftware verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unrichtige oder unvollständige Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach vereinbarten oder, hilfsweise, nach üblichen Sätzen berechnet werden.
4. Leistungsänderungen, Change Requests
Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden bedürfen einer Abstimmung in Textform.
Soweit ein Änderungswunsch Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung, Termine, Ressourcen oder technische Rahmenbedingungen hat, sind wir berechtigt, ein Nachtragsangebot zu unterbreiten.
Bis zur Einigung über die Änderung setzen wir die Leistungen auf Grundlage des bisherigen Vertragsstands fort, soweit dies zumutbar ist.
5. Termine, Fristen, Leistungshindernisse
Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei höherer Gewalt, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Stromausfällen, Streik, rechtmäßigen Aussperrungen, behördlichen Maßnahmen, Lieferengpässen bei Vorlieferanten, Cyberangriffen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen.
Gleiches gilt, wenn der Kunde Mitwirkungsleistungen nicht rechtzeitig erbringt oder sich Leistungsumfang bzw. Anforderungen ändern.
Dauert ein Leistungshindernis länger als drei Monate an, können beide Parteien den betroffenen Leistungsteil in Textform kündigen oder vom betroffenen Leistungsteil zurücktreten, sofern ihnen ein weiteres Festhalten am Vertrag insoweit nicht zumutbar ist.
6. Fremdleistungen, Drittanbieter, Subunternehmer
Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer und Drittanbieter einzusetzen.
Bei Leistungen, die auf Produkten oder Diensten Dritter beruhen, insbesondere Standardsoftware, Cloud-Infrastruktur, Rechenzentrumsleistungen, Lizenzen oder Telekommunikationsleistungen, gelten ergänzend die Nutzungs- und Lizenzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters, soweit diese dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss zugänglich gemacht wurden und zwingendem Recht nicht widersprechen.
Für die dauerhafte Verfügbarkeit von Drittleistungen außerhalb unseres Einflussbereichs übernehmen wir nur dann eine Garantie, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
7. Software, Hosting, Cloud, Managed Services
Soweit wir Software bereitstellen, erfolgt dies nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung entweder dauerhaft, befristet oder als laufende Bereitstellung, etwa im Rahmen von SaaS-, Hosting- oder Managed-Services-Verträgen.
Bei Standardsoftware schulden wir vorbehaltlich abweichender Vereinbarung nicht die Erstellung individueller Programmanpassungen.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird kein Quellcode geschuldet.
Verfügbarkeiten, Reaktionszeiten, Wartungsfenster, Backup-Leistungen, Restore-Leistungen und Support-Level gelten nur, wenn sie ausdrücklich in einem SLA oder in der Leistungsbeschreibung geregelt sind.
Wir sind berechtigt, Leistungen aus technischen, sicherheitsbezogenen oder betrieblichen Gründen zeitweise einzuschränken, insbesondere im Rahmen notwendiger Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates oder Kapazitätsanpassungen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
Der Kunde darf über Hosting-, Cloud- oder Speicherplatzleistungen keine Inhalte verarbeiten oder speichern, die gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder vertragliche Vereinbarungen verstoßen.
Bei konkreten Anhaltspunkten für rechtswidrige Nutzung, erhebliche Gefährdung der Systemsicherheit oder gravierende Vertragsverstöße sind wir berechtigt, betroffene Leistungen vorübergehend zu sperren. Dabei berücksichtigen wir die berechtigten Interessen des Kunden und informieren ihn, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, unverzüglich über die Maßnahme.
8. Nutzungsrechte an Software, Arbeitsergebnissen und Unterlagen
An Standardsoftware und sonstigen urheberrechtlich geschützten Produkten erhält der Kunde die Nutzungsrechte in dem Umfang, der sich aus dem Angebot, dem Vertrag und ergänzend aus den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers ergibt.
An von uns erstellten Arbeitsergebnissen, Konzepten, Dokumentationen, Skripten, Individualanpassungen oder sonstigen urheberrechtlich geschützten Leistungen erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die vertraglich vorausgesetzten Zwecke, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Eine Bearbeitung, Weitergabe, Unterlizenzierung, öffentliche Zugänglichmachung oder Nutzung über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
Sämtliche Angebots-, Projekt- und Vertragsunterlagen, Konzepte, Kalkulationen und technische Dokumente bleiben unser Eigentum sowie urheberrechtlich geschützt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9. Preise, Vergütung, Reisekosten
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Vergütung
bei Dienstleistungen nach Zeitaufwand,
bei Werkleistungen nach vereinbarter Pauschale oder Meilensteinen,
bei Managed Services, Hosting oder SaaS monatlich im Voraus,
bei Lieferungen nach den vereinbarten Stück- oder Paketpreisen.
Reisekosten, Spesen, Versandkosten, Lizenzkosten Dritter und sonstige Auslagen werden gesondert berechnet, soweit dies vereinbart oder nach Art des Auftrags üblich ist.
Bei Dauerschuldverhältnissen oder Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten sind wir berechtigt, die Vergütung mit Wirkung für die Zukunft nach billigem Ermessen anzupassen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren, insbesondere Personal-, Energie-, Rechenzentrums-, Lizenz- oder Beschaffungskosten, nach Vertragsschluss erhöhen. Eine Anpassung teilen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit.
Bei Werkleistungen bleibt das gesetzliche Kündigungsrecht des Kunden unberührt. Kündigt der Kunde einen Werkvertrag nach § 648 BGB, sind wir berechtigt, die gesetzlich vorgesehene Vergütung zu verlangen; ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden angerechnet. Eine abweichende Pauschalierung bedarf einer gesonderten, rechtssicheren Ausgestaltung im Einzelfall.
10. Zahlungsbedingungen, Verzug
Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Wir sind berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir sind insbesondere berechtigt, Verzugszinsen und gegebenenfalls weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
Bestehen mehrere offene Forderungen, sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die älteste fällige Forderung anzurechnen, sofern der Kunde keine zwingende anderweitige Bestimmung getroffen hat.
Werden nach Vertragsschluss Umstände erkennbar, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden wesentlich in Frage stellen, sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder angemessene Sicherheit zu erbringen.
11. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns bedarf unserer vorherigen Zustimmung; § 354a HGB bleibt unberührt.
12. Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis bestehenden Forderungen unser Eigentum.
Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und uns Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen.
Eine Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ist zulässig. Der Kunde tritt uns bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags sicherungshalber ab; wir nehmen die Abtretung an.
Wir verpflichten uns, Sicherheiten auf Verlangen freizugeben, soweit ihr realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
13. Abnahme bei Werkleistungen
Soweit eine Werkleistung vereinbart ist und eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, wird der Kunde die Leistung nach Bereitstellung unverzüglich prüfen und abnehmen, wenn keine wesentlichen Mängel vorliegen.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn
der Kunde die Leistung produktiv nutzt und nicht binnen angemessener Frist wesentliche Mängel rügt,
oder wir dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Kunde die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert.
Teilabnahmen können vereinbart werden, wenn in sich abgeschlossene Leistungsteile vorliegen.
14. Sachmängel und Rechtsmängel
Für Mängel bei Kauf- und Werkleistungen leisten wir nach den gesetzlichen Vorschriften Gewähr, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
Bei Mängeln steht uns zunächst das Recht zur Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. Neuherstellung, soweit dies nach der Art der Leistung möglich ist.
Der Kunde hat Mängel nachvollziehbar und in Textform zu dokumentieren und uns bei der Fehleranalyse in zumutbarem Umfang zu unterstützen.
Bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in die von uns erbrachten Leistungen oder gelieferten Systeme entfallen Mängelansprüche insoweit, als der Kunde nicht nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich war.
Für Kaufleute gilt bei Warenlieferungen zusätzlich die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB.
Mängelansprüche verjähren vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei Arglist,
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
sowie in den Fällen gesetzlich zwingender längerer Fristen.
Für gebrauchte Hardware ist die Gewährleistung ausgeschlossen, soweit dies individual- oder AGB-rechtlich zulässig ist; ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
15. Haftung
Wir haften unbeschränkt
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
nach dem Produkthaftungsgesetz,
sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Bei Datenverlust haften wir – außer in den Fällen unbeschränkter Haftung – nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
16. Laufzeit, Kündigung
Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder SLA.
Dauerschuldverhältnisse verlängern sich mangels abweichender Vereinbarung nicht automatisch um unangemessen lange Zeiträume, sondern nur nach Maßgabe der vereinbarten Laufzeitregelung.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn
der Kunde mit nicht nur unerheblichen Zahlungen in Verzug ist,
schwerwiegend gegen vertragliche Mitwirkungspflichten verstößt,
oder durch seine Nutzung die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit unserer Systeme oder die Rechte Dritter erheblich gefährdet.
Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
17. Vertraulichkeit, Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden.
Keine vertraulichen Informationen sind Informationen, die
allgemein bekannt sind oder ohne Vertragsverstoß allgemein bekannt werden,
der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
von Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden,
oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, sofern gesetzlich erforderlich.
Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung in ihrer jeweils geltenden Fassung.
18. Referenznennung
Wir sind berechtigt, den Kunden in branchenüblicher Weise als Referenz zu benennen, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Interesse widerspricht und keine Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz. Wir sind daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Erfüllungsort ist unser Sitz, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der MEXAA-IT GmbH, Homburger Str. 69A - 61118 Bad Vilbel, Deutschland, über IT-Dienstleistungen, insbesondere IT-Support, Consulting, Projektleistungen, Managed Services, Hosting, Bereitstellung von Software, Cloud-Leistungen sowie Lieferung von Hardware und Standardsoftware.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Schweigen auf solche Bedingungen gilt nicht als Zustimmung.
Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements (SLA), Auftragsbestätigungen und Projektverträge gehen diesen AGB im Fall von Widersprüchen vor.
Soweit in diesen AGB von
Leistungen die Rede ist, umfasst dies Dienstleistungen, Werkleistungen, Managed Services, Hosting-, Cloud- und Supportleistungen,
Lieferungen die Lieferung von Hardware und Standardsoftware,
Software sowohl Standardsoftware als auch Software-as-a-Service, soweit jeweils vereinbart.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande durch
unsere Auftragsbestätigung in Textform,
den Abschluss eines Einzelvertrags oder Angebotsdokuments,
oder durch Beginn der Leistungserbringung bzw. Lieferung.
Angaben in Präsentationen, Leistungsübersichten, auf Webseiten, in Broschüren oder sonstigen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurden.
Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Schätzungen.
3. Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten des Kunden
Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind die individuelle Leistungsbeschreibung, das Angebot, die Auftragsbestätigung sowie ergänzend diese AGB.
Soweit nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart, schulden wir keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die Erbringung der vereinbarten Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
Der Kunde stellt rechtzeitig alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Unterlagen, Ansprechpartner, Freigaben und technischen Voraussetzungen zur Verfügung.
Der Kunde ist für eine ordnungsgemäße Datensicherung, die IT-Sicherheit seiner eigenen Systeme sowie für die Sicherung seiner Daten vor Eingriffen, Datenverlust und Schadsoftware verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unrichtige oder unvollständige Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach vereinbarten oder, hilfsweise, nach üblichen Sätzen berechnet werden.
4. Leistungsänderungen, Change Requests
Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden bedürfen einer Abstimmung in Textform.
Soweit ein Änderungswunsch Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung, Termine, Ressourcen oder technische Rahmenbedingungen hat, sind wir berechtigt, ein Nachtragsangebot zu unterbreiten.
Bis zur Einigung über die Änderung setzen wir die Leistungen auf Grundlage des bisherigen Vertragsstands fort, soweit dies zumutbar ist.
5. Termine, Fristen, Leistungshindernisse
Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei höherer Gewalt, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Stromausfällen, Streik, rechtmäßigen Aussperrungen, behördlichen Maßnahmen, Lieferengpässen bei Vorlieferanten, Cyberangriffen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen.
Gleiches gilt, wenn der Kunde Mitwirkungsleistungen nicht rechtzeitig erbringt oder sich Leistungsumfang bzw. Anforderungen ändern.
Dauert ein Leistungshindernis länger als drei Monate an, können beide Parteien den betroffenen Leistungsteil in Textform kündigen oder vom betroffenen Leistungsteil zurücktreten, sofern ihnen ein weiteres Festhalten am Vertrag insoweit nicht zumutbar ist.
6. Fremdleistungen, Drittanbieter, Subunternehmer
Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer und Drittanbieter einzusetzen.
Bei Leistungen, die auf Produkten oder Diensten Dritter beruhen, insbesondere Standardsoftware, Cloud-Infrastruktur, Rechenzentrumsleistungen, Lizenzen oder Telekommunikationsleistungen, gelten ergänzend die Nutzungs- und Lizenzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters, soweit diese dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss zugänglich gemacht wurden und zwingendem Recht nicht widersprechen.
Für die dauerhafte Verfügbarkeit von Drittleistungen außerhalb unseres Einflussbereichs übernehmen wir nur dann eine Garantie, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
7. Software, Hosting, Cloud, Managed Services
Soweit wir Software bereitstellen, erfolgt dies nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung entweder dauerhaft, befristet oder als laufende Bereitstellung, etwa im Rahmen von SaaS-, Hosting- oder Managed-Services-Verträgen.
Bei Standardsoftware schulden wir vorbehaltlich abweichender Vereinbarung nicht die Erstellung individueller Programmanpassungen.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird kein Quellcode geschuldet.
Verfügbarkeiten, Reaktionszeiten, Wartungsfenster, Backup-Leistungen, Restore-Leistungen und Support-Level gelten nur, wenn sie ausdrücklich in einem SLA oder in der Leistungsbeschreibung geregelt sind.
Wir sind berechtigt, Leistungen aus technischen, sicherheitsbezogenen oder betrieblichen Gründen zeitweise einzuschränken, insbesondere im Rahmen notwendiger Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates oder Kapazitätsanpassungen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
Der Kunde darf über Hosting-, Cloud- oder Speicherplatzleistungen keine Inhalte verarbeiten oder speichern, die gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder vertragliche Vereinbarungen verstoßen.
Bei konkreten Anhaltspunkten für rechtswidrige Nutzung, erhebliche Gefährdung der Systemsicherheit oder gravierende Vertragsverstöße sind wir berechtigt, betroffene Leistungen vorübergehend zu sperren. Dabei berücksichtigen wir die berechtigten Interessen des Kunden und informieren ihn, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, unverzüglich über die Maßnahme.
8. Nutzungsrechte an Software, Arbeitsergebnissen und Unterlagen
An Standardsoftware und sonstigen urheberrechtlich geschützten Produkten erhält der Kunde die Nutzungsrechte in dem Umfang, der sich aus dem Angebot, dem Vertrag und ergänzend aus den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers ergibt.
An von uns erstellten Arbeitsergebnissen, Konzepten, Dokumentationen, Skripten, Individualanpassungen oder sonstigen urheberrechtlich geschützten Leistungen erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die vertraglich vorausgesetzten Zwecke, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Eine Bearbeitung, Weitergabe, Unterlizenzierung, öffentliche Zugänglichmachung oder Nutzung über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
Sämtliche Angebots-, Projekt- und Vertragsunterlagen, Konzepte, Kalkulationen und technische Dokumente bleiben unser Eigentum sowie urheberrechtlich geschützt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9. Preise, Vergütung, Reisekosten
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Vergütung
bei Dienstleistungen nach Zeitaufwand,
bei Werkleistungen nach vereinbarter Pauschale oder Meilensteinen,
bei Managed Services, Hosting oder SaaS monatlich im Voraus,
bei Lieferungen nach den vereinbarten Stück- oder Paketpreisen.
Reisekosten, Spesen, Versandkosten, Lizenzkosten Dritter und sonstige Auslagen werden gesondert berechnet, soweit dies vereinbart oder nach Art des Auftrags üblich ist.
Bei Dauerschuldverhältnissen oder Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten sind wir berechtigt, die Vergütung mit Wirkung für die Zukunft nach billigem Ermessen anzupassen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren, insbesondere Personal-, Energie-, Rechenzentrums-, Lizenz- oder Beschaffungskosten, nach Vertragsschluss erhöhen. Eine Anpassung teilen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit.
Bei Werkleistungen bleibt das gesetzliche Kündigungsrecht des Kunden unberührt. Kündigt der Kunde einen Werkvertrag nach § 648 BGB, sind wir berechtigt, die gesetzlich vorgesehene Vergütung zu verlangen; ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden angerechnet. Eine abweichende Pauschalierung bedarf einer gesonderten, rechtssicheren Ausgestaltung im Einzelfall.
10. Zahlungsbedingungen, Verzug
Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Wir sind berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir sind insbesondere berechtigt, Verzugszinsen und gegebenenfalls weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
Bestehen mehrere offene Forderungen, sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die älteste fällige Forderung anzurechnen, sofern der Kunde keine zwingende anderweitige Bestimmung getroffen hat.
Werden nach Vertragsschluss Umstände erkennbar, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden wesentlich in Frage stellen, sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder angemessene Sicherheit zu erbringen.
11. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns bedarf unserer vorherigen Zustimmung; § 354a HGB bleibt unberührt.
12. Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis bestehenden Forderungen unser Eigentum.
Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und uns Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen.
Eine Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ist zulässig. Der Kunde tritt uns bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags sicherungshalber ab; wir nehmen die Abtretung an.
Wir verpflichten uns, Sicherheiten auf Verlangen freizugeben, soweit ihr realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
13. Abnahme bei Werkleistungen
Soweit eine Werkleistung vereinbart ist und eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, wird der Kunde die Leistung nach Bereitstellung unverzüglich prüfen und abnehmen, wenn keine wesentlichen Mängel vorliegen.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn
der Kunde die Leistung produktiv nutzt und nicht binnen angemessener Frist wesentliche Mängel rügt,
oder wir dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Kunde die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert.
Teilabnahmen können vereinbart werden, wenn in sich abgeschlossene Leistungsteile vorliegen.
14. Sachmängel und Rechtsmängel
Für Mängel bei Kauf- und Werkleistungen leisten wir nach den gesetzlichen Vorschriften Gewähr, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
Bei Mängeln steht uns zunächst das Recht zur Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. Neuherstellung, soweit dies nach der Art der Leistung möglich ist.
Der Kunde hat Mängel nachvollziehbar und in Textform zu dokumentieren und uns bei der Fehleranalyse in zumutbarem Umfang zu unterstützen.
Bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in die von uns erbrachten Leistungen oder gelieferten Systeme entfallen Mängelansprüche insoweit, als der Kunde nicht nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich war.
Für Kaufleute gilt bei Warenlieferungen zusätzlich die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB.
Mängelansprüche verjähren vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei Arglist,
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
sowie in den Fällen gesetzlich zwingender längerer Fristen.
Für gebrauchte Hardware ist die Gewährleistung ausgeschlossen, soweit dies individual- oder AGB-rechtlich zulässig ist; ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
15. Haftung
Wir haften unbeschränkt
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
nach dem Produkthaftungsgesetz,
sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Bei Datenverlust haften wir – außer in den Fällen unbeschränkter Haftung – nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
16. Laufzeit, Kündigung
Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder SLA.
Dauerschuldverhältnisse verlängern sich mangels abweichender Vereinbarung nicht automatisch um unangemessen lange Zeiträume, sondern nur nach Maßgabe der vereinbarten Laufzeitregelung.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn
der Kunde mit nicht nur unerheblichen Zahlungen in Verzug ist,
schwerwiegend gegen vertragliche Mitwirkungspflichten verstößt,
oder durch seine Nutzung die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit unserer Systeme oder die Rechte Dritter erheblich gefährdet.
Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
17. Vertraulichkeit, Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden.
Keine vertraulichen Informationen sind Informationen, die
allgemein bekannt sind oder ohne Vertragsverstoß allgemein bekannt werden,
der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
von Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden,
oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, sofern gesetzlich erforderlich.
Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung in ihrer jeweils geltenden Fassung.
18. Referenznennung
Wir sind berechtigt, den Kunden in branchenüblicher Weise als Referenz zu benennen, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Interesse widerspricht und keine Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz. Wir sind daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Erfüllungsort ist unser Sitz, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
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